Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stephanie Günther – Trainerin, Beraterin, systemische Coach
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Trainings, Workshops, Impulsvorträge, Beratungsleistungen, Konzeptentwicklung, Programme sowie sonstige berufliche Weiterbildungs- und Organisationsentwicklungsleistungen, die Stephanie Günther (nachfolgend „Auftragnehmerin“) mit Unternehmen, Organisationen und sonstigen Auftraggebenden (nachfolgend „Auftraggeber:innen“) abschließt.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch gegenüber natürlichen Personen, die Leistungen im Rahmen ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Sofern eine natürliche Person als Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 16.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen: Trainings und Workshops zu Themen der psychischen Gesundheit im Arbeitskontext, Führungskompetenz und Kommunikation; Impulsvorträge und Fachveranstaltungen für Organisationen, HR, People & Culture, Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Organisationsentwicklung (OE) und Learning & Development (L&D); Beratungsleistungen für Führungskräfte, HR-Verantwortliche und Entscheidungsträger:innen im Umgang mit psychischer Belastung im Arbeitsumfeld; Konzeptentwicklung für betriebliche Präventions-, Sensibilisierungs- und Schulungsformate; mehrstufige Programme zur organisationalen Kompetenzentwicklung; individuelle Fachgespräche und Schulungen im beruflichen Weiterbildungskontext.
2.2 Der konkrete Leistungsgegenstand, Umfang, Format, Zeitraum und die Vergütung werden im jeweiligen Angebot oder gesonderten Vertrag schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten ergänzend.
3. Fachliche Einordnung und Abgrenzung
3.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin dienen der beruflichen Weiterbildung, Reflexion, Beratung, Trainingskonzeption und Organisationsentwicklung im Arbeitskontext. Sie richten sich an beruflich handelnde Personen und Organisationen.
3.2 Die Leistungen der Auftragnehmerin sind ausdrücklich keine Psychotherapie, keine psychiatrische oder psychologische Behandlung, keine medizinische Beratung oder Behandlung und keine Diagnostik. Sie ersetzen nicht die Leistungen approbierter Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen oder anderer medizinischer Fachkräfte.
3.3 Die Leistungen umfassen keine Krisenintervention, keine Notfallversorgung und keine Gefährdungseinschätzung im klinischen Sinne. Sie ersetzen nicht die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß § 5 ArbSchG und stellen keine arbeitsschutzrechtliche Beratung dar.
3.4 Die Leistungen beinhalten keine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung und keine betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung. Für entsprechende Fragestellungen sind qualifizierte Rechts- oder Steuerberater:innen hinzuzuziehen.
3.5 Werden der Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Hinweise auf psychische Erkrankungen, akute Krisen, suizidales Erleben, Eigen- oder Fremdgefährdung oder auf einen medizinischen Unterstützungsbedarf von Teilnehmenden bekannt, wird sie auf geeignete Fachkräfte, Notfall- oder Beratungsstellen hinweisen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, in diesen Situationen fachtherapeutisch oder diagnostisch tätig zu werden.
3.6 Die Auftraggeber:innen stellen sicher, dass die Teilnehmenden an den Veranstaltungen über die fachliche Einordnung der Leistungen informiert werden und dass geeignete betriebliche oder externe Ansprechstrukturen für psychische Gesundheitsthemen vorhanden sind.
4. Vertragsschluss
4.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung seitens der Auftragnehmerin oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags- oder Angebotsdokuments. Die Übermittlung per E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.
4.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
4.4 Durch die Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber:innen diese AGB als Bestandteil des Vertrags an.
5. Honorare, Zahlungsbedingungen und Umsatzsteuer
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorar. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.2 Reisekosten, Übernachtungskosten, Materialkosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot als inkludiert ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis oder nach pauschal vereinbartem Satz.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5.4 Bei mehrteiligen Leistungsformaten oder Programmen ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamthonorars bei Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Die Restforderung ist nach Durchführung der Leistung oder gemäß separater Vereinbarung fällig.
5.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Durchführung der Leistungen
6.1 Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich oder unter Einbezug geeigneter Dritter, sofern dies vereinbart ist oder dem Charakter der Leistung entspricht.
6.2 Format, Dauer, Ort und Ablauf der Leistungen werden im Angebot oder Vertrag festgelegt. Geringfügige Anpassungen im Ablauf, in der Methodik oder in der Reihenfolge von Inhalten, die dem Leistungsziel nicht entgegenstehen, bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten.
6.3 Leistungen können in Präsenz, als Online-Format oder als hybrides Format erbracht werden. Das konkret vereinbarte Format ist im Angebot ausgewiesen. Ein Anspruch auf Formatwechsel besteht nicht, es sei denn, dies wird einvernehmlich schriftlich vereinbart.
6.4 Für die technische Infrastruktur bei Online-Formaten – insbesondere Videokonferenzsystem, stabile Internetverbindung und geeignete Endgeräte – sind die Auftraggeber:innen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen
7.1 Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
7.2 Bei Präsenzveranstaltungen stellen die Auftraggeber:innen geeignete Räumlichkeiten, Technik (Beamer, Leinwand, Moderationsmaterial etc.) sowie ggf. Verpflegung bereit, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung der Auftragnehmerin ausgewiesen ist.
7.3 Die Auftraggeber:innen benennen eine verantwortliche Ansprechperson für die organisatorische Koordination der Veranstaltung.
7.4 Unterbleiben notwendige Mitwirkungshandlungen der Auftraggeber:innen und entstehen dadurch Mehraufwand oder Verzögerungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Terminverschiebung und Stornierung durch Auftraggeber:innen
8.1 Terminverschiebungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei der Auftragnehmerin.
8.2 Bei Stornierung durch die Auftraggeber:innen gelten folgende Regelungen: Bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei. Von 4 bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Honorars. Von 2 bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 60 % des vereinbarten Honorars. Weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.
8.3 Bereits entstandene und nachgewiesene Auslagen (Reisekosten, gebuchte Materialien etc.) sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zu erstatten.
8.4 Die Auftraggeber:innen sind berechtigt, nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich der geschuldete Betrag entsprechend.
8.5 Terminverschiebungen, die einvernehmlich und schriftlich vereinbart werden, sind kostenfrei, sofern der neue Termin innerhalb von 6 Monaten liegt und nach Verfügbarkeit der Auftragnehmerin vereinbart wird. Ein Anspruch auf einen konkreten Ersatztermin besteht nicht.
9. Terminverschiebung oder Ausfall durch Stephanie Günther
9.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Termine bei Vorliegen wichtiger Gründe (insbesondere Krankheit, unvorhersehbare persönliche Notlage oder höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen. Die Auftraggeber:innen werden hierüber unverzüglich informiert.
9.2 Im Fall der Absage durch die Auftragnehmerin wird ein Ersatztermin angeboten, soweit dies möglich ist. Kann ein Ersatztermin innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht vereinbart werden, erstattet die Auftragnehmerin bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig zurück.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche der Auftraggeber:innen wegen Terminausfalls sind ausgeschlossen, sofern die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruht. Ziffer 15 gilt entsprechend.
10. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Methodenschutz
10.1 Alle von der Auftragnehmerin entwickelten und eingesetzten Materialien – einschließlich, aber nicht beschränkt auf das PHF-Modell, Konzepte, Präsentationen, Folien, Texte, Visualisierungen, Arbeitsblätter, Leitfragen, Methoden, Workshopdesigns, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen – sind urheberrechtlich geschützte Werke der Auftragnehmerin und bleiben in ihrem ausschließlichen geistigen Eigentum.
10.2 Die Auftraggeber:innen erhalten mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags übergebenen Materialien. Dieses Nutzungsrecht ist beschränkt auf den im Vertrag vereinbarten internen Verwendungszweck und den vereinbarten Teilnehmendenkreis.
10.3 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ist es untersagt: die Materialien an Dritte weiterzugeben, zu überlassen oder zugänglich zu machen; die Materialien zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen; die Materialien außerhalb des vereinbarten Zwecks zu vervielfältigen; die Materialien zu bearbeiten, umzugestalten oder in abgewandelter Form zu verwenden; die Materialien für eigene Trainings-, Schulungs- oder Beratungsangebote zu nutzen; die Materialien intern über den vereinbarten Teilnehmendenkreis hinaus zu multiplizieren oder weiterzuverwenden.
10.4 Weitergehende Nutzungsrechte – insbesondere für Train-the-Trainer-Formate, Multiplikator:innen-Programme oder lizenzierte Weitervermittlung – bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können mit einer gesonderten Vergütung verbunden sein.
10.5 Bei Verletzung der Nutzungsbeschränkungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen und die weitere Nutzung zu untersagen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Auftragnehmerin behandelt alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Informationen über die Auftraggeber:innen, deren Organisation, Mitarbeitende, interne Abläufe und Situationen vertraulich. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
11.2 Inhalte aus Einzel- oder Gruppenformaten werden nicht nach außen weitergegeben. Dies gilt insbesondere für persönliche Äußerungen von Teilnehmenden sowie für organisationsbezogene Informationen.
11.3 Eine Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, soweit gesetzliche Offenbarungspflichten oder schwerwiegende Gründe des Schutzes Dritter (insbesondere bei konkreter Eigen- oder Fremdgefährdung) entgegenstehen.
11.4 Die Auftraggeber:innen verpflichten sich ihrerseits, Informationen über die Arbeitsmethoden, das Methodensystem und die eingesetzten Konzepte der Auftragnehmerin vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
12. Datenschutz
12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
12.2 Näheres zur Datenverarbeitung durch die Auftragnehmerin ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter stephanieguenther.de/datenschutz.
12.3 Sofern im Rahmen der Auftragsausführung eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
13. Referenzen
13.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen als Referenz in ihrer Außendarstellung zu nennen, sofern die Auftraggeber:innen dem nicht ausdrücklich widersprechen.
13.2 Die Nennung beschränkt sich auf die Angabe von Name oder Firma der Organisation sowie Art der erbrachten Leistung in allgemeiner Form. Inhaltliche oder teilnehmendenbezogene Informationen werden in diesem Rahmen nicht verwendet.
13.3 Ein Widerspruch gegen die Referenznennung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin erklärt werden und ist unverzüglich zu berücksichtigen.
14. Keine Erfolgsgarantie
14.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen. Die Auftragnehmerin schuldet eine fachkundige, sorgfältige und engagierte Leistungserbringung, nicht jedoch den Eintritt bestimmter Ergebnisse.
14.2 Insbesondere wird keine Garantie übernommen für: die Verbesserung von Kennzahlen wie Fehlzeiten, Fluktuationsraten oder Krankenständen; die Reduktion von Konflikten, psychischen Belastungen oder Kündigungen; bestimmte Verhaltens- oder Einstellungsveränderungen bei Teilnehmenden; rechtliche Konformität oder Rechtssicherheit im Sinne einer Rechtsberatung; die Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten durch die bloße Teilnahme an Trainings oder Formaten der Auftragnehmerin.
14.3 Der Lerntransfer, die praktische Umsetzung und die nachhaltige Wirkung der Leistungen hängen maßgeblich von den Auftraggeber:innen, den Teilnehmenden und den organisationalen Rahmenbedingungen ab, die die Auftragnehmerin nicht steuern kann.
15. Haftung
15.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber:innen regelmäßig vertrauen dürfen, ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
15.3 Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparpotenziale, die aus der Inanspruchnahme ihrer Leistungen resultieren.
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige Ansprüche, die zwingend gesetzlich geregelt sind.
15.5 Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.
16. Widerrufsrecht bei Verbraucher:innen
16.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich in erster Linie an Unternehmen, Organisationen und beruflich handelnde Personen (Auftraggeber:innen im unternehmerischen Sinne gemäß § 14 BGB).
16.2 Wird ausnahmsweise ein Vertrag mit einer natürlichen Person als Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail oder Online-Buchung ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit beider Parteien) abgeschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
16.3 Diese AGB ersetzen keine gesonderte Widerrufsbelehrung. Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird darüber im Rahmen des Vertragsschlusses gesondert informiert.
16.4 Bei Verbraucherverträgen beginnen Dienstleistungen der Auftragnehmerin vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nur, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher ausdrücklich darum ersucht hat und bestätigt hat, dass sie oder er weiß, dass mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung das Widerrufsrecht erlischt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbraucherverträgen gilt das zwingende Schutzrecht des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit dieses für sie oder ihn günstiger ist.
17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Bei Verbraucherverträgen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
17.4 Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juni 2026
